Kostenübernahme

Logopädie ist Teil der medizinischen Grundversorgung. Die Kosten werden daher von den Krankenkassen übernommen.

Eine logopädische Behandlung erfolgt nach ärztlicher Verordnung.

Die Therapiekosten von Kindern und Jugendlichen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres werden vollständig von der Krankenkasse übernommen.

Logopädie Höchberg

Bei gesetzlich versicherten, volljährigen Patientinnen und Patienten besteht eine Zuzahlungspflicht von 10 % des Verordnungswertes sowie 10 Euro Rezeptgebühr pro Verordnung. Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Befreiung von der Zuzahlung möglich. Wenden Sie sich diesbezüglich an Ihre Krankenkasse.

Bei privat versicherten Patientinnen und Patienten richtet sich die Kostenübernahme der logopädischen Leistungen nach dem jeweiligen Krankenkassentarif.